Die Arbeiten der Seminarteilnehmer

Auf dieser Seite wurden diejenigen Seminararbeiten abgelegt, mit deren Veröffentlichung die Teilnehmer dankenswerterweise einverstanden sind. Hiervon unberührt bleiben allerdings die Urheberrechte der Autoren.

Anmerkung : Das Seminar hat Anfang Juli 1996 stattgefunden und ist damit zeitlich mit der Verabschiedung des Telekommunikationsgesetzes zusammengefallen. In den Arbeiten wird daher oft noch vom Entwurf eines TKG gesprochen.

Allerdings sind die Ausführungen durch die Autoren bereits weitgehend der aktuellen Gesetzeslage(internet-link: "http://www.government.de/.bin/lay/inland/ministerien/post/tkg.html") angepaßt worden.

Um die Arbeiten möglichst mit Fußnoten zu erhalten, sind sie vorläufig nur als Word für Windows Dokumente erreichbar. Hinweise auf brauchbare (!) Konverter bitte an Hamann@jura.uni-tuebingen.de(Hamann@jura.uni-tuebingen.de)


Übersicht über die verfügbaren Arbeiten:


Knut Sönnichsen "Benutzung der Verkehrswege"

Aktuell

"[...] Das Wegenutzungsrecht an öffentlichen Straßen für Telekommunikationslinien wird in den §§ 49ff. E-TKG dem Bund zugeordnet. Die Unentgeltlichkeit der Wegenutzung wird beibehalten.Diese Regelung findet ihre Begründung in rechtshistorischen, ordnungspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Ursachen ...[...].Auch das Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 II GG wird nicht verletzt"

  • Word für Windows Dokument, mit Fußnoten und Literaturverzeichnis

  • Ulrich Emmert "Die Entwicklung des Amateurfunks"

    Die Technik wandelt sich, rechtliche Probleme kehren wieder.

    " [...] Es ist interessant, zu beobachten, wie die staatlichen Organe jeweils auf den technischen Fortschritt mit dem Erlaß von entsprechenden Normen reagieren, aber auch wie staatliche Normen ihrerseits den Fortschritt beeinflussen können"

  • Dank der Vorarbeit des Teilnehmers bereits im HTML-Format.

  • Sandra Schmelzle "Die Fernmeldehoheit im Kaiserreich"

    Neu

    Telekommunikation steht und stand immer in enger Verknüpfung mit den Hoheitsrechten eines Staates. Die aktuelle rechtliche Entflechtung von Staat und Diensteanbietern kann erst im historischen Zusammenhang ganz erschlossen werden.

    Schon früher machte die Subsumtion der neuen Technik unter die scheinbar alten Begriffe Schwierigkeiten.

    "Der Begriff Monopol ist daher als Nachfolgebegriff der "eigentlichen Regalien" zu sehen."

    "Selbst Kommunen stimmten späterhin einer Inanspruchnahme kommunaler Straßen zur Führung von Telegraphenlinien zu, um somit den Anschluß an das allgemeine Telegraphennetz zu erlangen."

    "Das Reichsgericht übernimmt schließlich mit dem Urteil vom 28. Februar 1889 die o.g. Definition der Telegraphie und subsumiert somit die Telephonie unter die Telegraphie."

  • Word für Windows Dokument, Literaturverzeichnis

  • Marc Dietrich "Die Vorreiterrolle Großbritanniens innerhalb der Europäischen Union bei der Liberalisierung der Telekommunikation"

    Großbritannien an der Spitze des europäischen Fortschritts

    "Auf lange Sicht hatte die Privatisierung der Telekommunikation in Großbritannien zahlreiche Vorteile für den Verbraucher [...] Dadurch hat Großbritannien innerhalb des europäischen Staatenbundes als erstes Land seinen Industriesektor Telekommunikation so umstrukturiert, daß er potentiell eine wichtige Rolle auf dem internationalen Telekommunikationsmarkt spielen könnte. Insofern nimmt also Großbritannien innerhalb der EU eine Vorreiterrolle ein."

  • Word für Windows Dokument

  • Claudia Krapfl "Politsche und rechtliche Vorgaben der EU zur Liberalisierung der Telekommunikation"

    Die europäische Dimension der Telekommunikation. Auch ein Schritt zum "Global Village".

    "Die Liberalisierung des Telekommunikationssektors befindet sich im Moment in einer dynamischen Phase. Die Vorbereitungen für die vollständige Liberalisierung zum 01.01.98 sind in vollem Gange."

  • Word für Windows Dokument

  • Johannes Ady "Umsetzung der EU-Vorgaben zur Aufhebung der Netz- und Sprachdienstmonopole in ausgewählten europäischen Ländern (Niederlande, Belgien, Spanien, Italien und Schweden)"

    Diese Arbeit ermöglicht einen umfassenden (!) Überblick über Aktivitäten unserer europäischen Nachbarn.

    "Die Vorreiterrolle übernehmen die neu beigetretenen Länder Schweden und Finnland, in denen überhaupt kein staatliches Monopol existiert und sowohl Netz- als auch Dienst-betrieb freigegeben sind."

    "Die vorstehende Untersuchung hat gezeigt, daß langsam aber sicher die Richtlinien des Rates der europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden."

  • Word für Windows Dokument

  • Dirk Heuser "Sonderbestimmungen für marktbeherrschende Anbieter. Universaldienste, Regulierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte"

    Neu

    Wettbewerb erfordert Wettbewerber. Allerdings wird die Telekom als ehemaliger Staatsmonopolist in manchen Bereichen mit einem Marktanteil von 100 % in den Wettbewerb eintreten...Welche Regelungen trifft das TKG ?

    Wie soll trotz (oder gerade durch ?) Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt die Versorgung wirtschaftlich "uninteressanter" Teilnehmer gewährleistet werden ? Art. 87f GG fordert eine flächendeckende Versorgung mit Dienstleistungen. Wie möchte der Gesetzgeber diese Verpflichtung einlösen ? Wer trägt die Kosten ?

    Eine Anwort gibt Dirk Heuser in seiner Arbeit.

    "Die Regelungen für marktbeherrschende Anbieter sind insgesamt gelungen [...].Um die Finanzmacht der Stromversorgungsunternehmen zu bändigen, sollte deren maximale Beteiligung an TK-Dienstleistungsunternehmen auf 25% minus einer Aktie beschränkt werden."

    "Die Finanzierung des Universaldienstes hat aus dem Steuermittel zu erfolgen. Die Universaldienstabgabe dürfte als unzulässige Sonderabgabe verfassungswidrig sein [...]"

    "Der Gesetzgeber sollte sich die Möglichkeit offenhalten, Dienstleistungen, wenn sie zukünftig eine mit dem Sprachtelefondienst vergleichbare Stellung einnehmen, als Universaldienst zu definieren. Eine solche Regelung fehlt."

  • Word für Windows Dokument

  • Letzte Änderung: 30.10.1996




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    Internet-Links



    aktuellen Gesetzeslage(http://www.government.de/.bin/lay/inland/ministerien/post/tkg.html)